zum Inhalt springen

Bachelor - Prüfungsausschuss

Der Bachelor - Prüfungsausschuss ist für alle Maßnahmen und Entscheidungen zuständig, die auf Grund der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelorstudiengangs zu treffen sind, insbesondere die Regelungen für die Prüfungen und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Sie können den Prüfungsausschuss unter bpa-geomet(at)uni-koeln.de erreichen.
Bitte wenden Sie sich in allen Angelegenheiten zuerst an das Prüfungsamt des Departments Geowissenschaften.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:

Vorsitzender: Prof. Dr. Ulrich Löhnert
Prof. Dr. Joachim Saur (Prof. Dr. Bülent Tezkan)
Prof. Dr. Nikki Vercauteren (Prof. Dr. Roel Neggers)
Dr. Alexandre Wennmacher (Dr. Frank Steffany)          (akadem. Mitarbeiter)
Claudia Müller (Nils Jahn)                             (Mitarbeitende TuV)
Simone Bauer (Lennéa Hayo)                             (Studierende)

 

Die wichtigsten Regelungen zur An- und Abmeldungen zu Prüfungen finden Sie unter dem Link Anmeldung zu Prüfungen.

Anträge an den Prüfungsausschuss

Anträge (z. B. Zulassung zu einem Modul trotz fehlender Voraussetzungen oder Anerkennungen) richten Sie bitte anhand dieses Formulars an das Prüfungsamt des Departments Geowissenschaften.

Bekanntgaben des Prüfungsausschusses

Gemäß dem Anhang der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Geophysik und Meteorologie verfügen einige Module über
Modulteilnahmevoraussetzungen (dritte Spalte in der Modultabelle,
darüber hinaus gibt es für jedes Modul auch Prüfungsvoraussetzungen).

Wenn die Modulteilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, darf an
dem Modul nicht teilgenommen werden. Der Prüfungsausschuss kann im
Einzelfall Ausnahmen von den Modulteilnahmevoraussetzungen zulassen.
Bisher wurden diese Ausnahmeanträge in vielen Fällen verspätet (erst kurz
vor der Modulprüfung) gestellt.

Ab Sommersemester 2017 nimmt das Prüfungsamt nur noch Anträge an, die
rechtzeitig gestellt wurden. Als rechtzeitig gestellt gelten Anträge,
die bis zwei Wochen nach dem Beginn der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt
eingegangen sind.