zum Inhalt springen

Teilnahmebedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    • Der Veranstalter ist der GAP e.V.
    • Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des GAP e.V..
    • Der Teilnehmer ist sich der bestehenden Risiken einer Veranstaltung dieser Art bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
    • Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
    • Eingang der Teilnahmebeitrag gilt als Abschluss des Teilnahmevertrages. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnahmevertrages oder der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform und erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung des Veranstalters Gültigkeit.
    • Die Erstellung von Ton-, Film- und Videoaufnahmen ist im entsprechenden Rahmen abzuklären.
    • Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen bleibt von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.

  2. Anmeldung, Nichtannahme, Absage, Rücktritt und Ausschluss von der Veranstaltung
    • Die Anmeldung zum GAP erfolgt individuell und ist nicht übertragbar. Die Teilnehmeranzahl der Veranstaltung ist begrenzt. Die Anmeldung ist dann vollständig, wenn das vollständig und nach bestem Gewissen ausgefüllte Anmeldeformular, in der Einladung geforderte Unterlagen, sowie die Teilnahmebeitrag beim Veranstalter eingegangen sind.
    • Teilnehmer die das 17. Lebensjahr nicht vollendet haben, benötigen zur Anmeldung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Sie können von bestimmten Exkursionen aufgrund von Bedingungen Dritter ausgeschlossen werden.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge in voller Höhe zurückerstattet.
    • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen. Unter diesen Umständen werden bereits gezahlte Unkostenbeiträge in voller Höhe zurückerstattet. In diesem Fall sind weitere Forderungen seitens des Teilnehmers ausgeschlossen.
    • Bei Rücktritt des Teilnehmers bis mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr zu 50%, bis mindestens 28 Tage vorher zu 75% zurückerstattet. Der Rest wird als Aufwandsentschädigung zur Deckung der bereits entstandenen Unkosten einbehalten.
    • Teilnehmer, die nicht zur Veranstaltung antreten, die später als 14 Tage vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten, die von vom Veranstalter aufgrund 5. Absatz 3 von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, die aufgrund eigener Entscheidung oder objektiver Ursachen ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmebeitrag.
    • Dem Teilnehmer entstehen keine Ansprüche gegenüber dem GAP e.V. sollte dieser aufgrund von Lieferschwierigkeiten Dritter, später Registrierung oder Fehlmengen kein T-Shirt bereitstellen können.

  3. Teilnahmebeitrag, Zahlungsverzug
    • Die Zahlung der Teilnahmebeitrag erfolgt per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto. Bei Zahlungsverzug gilt die Anmeldung als nicht rechtsgültig erfolgt. Aus dem Verzug folgt der Verfall von Vorteilen einer frühen Registrierung.
    • Kosten, die sich aus der Art der Zahlung der Teilnahmebeitrag ergeben, oder die aufgrund von Fehlern beim Zahlungsverfahren entstehen, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, sind vom Teilnehmer zu tragen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Bankgebühren und für Diebstahl bei nicht abgesicherten brieflichen Geldsendungen. Bei Zahlung für Dritte und bei Sammelzahlung für mehrere Teilnehmer haftet der Zahlungsleistende als Gesamtschuldner.

  4. Exkursionen
    • Die Exkursionen werden bei Geldeingang nach Möglichkeit entsprechend den Wünschen zugeteilt.
    • Die Anzahl an Plätzen für die jeweiligen Exkursionen sind begrenzt.
    • Bei körperlichen Besonderheiten ist zu erfragen, ob dies bei der gewünschten Exkursion berücksichtigt werden kann.
    • Sollten sich bei einer Exkursion Komplikationen einstellen, behält sich der Veranstalter vor diese zu streichen.

  5. Sicherheit
    • Der Teilnehmer ist verpflichtet, Situationen für sich, andere und für die Umgebung zu vermeiden, die gefährdend oder ruf schädigend sind. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verwendung von offenem Feuer an nicht dafür vorgesehenen Stellen und übermäßiger Alkoholgenuss.
    • Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere dem Hallenpersonal und Sicherheitsbeauftragte, ist unbedingt Folge zu leisten.
    • Teilnehmer, die sich den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen widersetzen, Personen oder Sachgegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährden, können ohne Rückerstattung jeglicher Kosten und Anteile an der Teilnahmebeitrag sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und ohne Pflicht des Veranstalters auf Abtransport vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Forderungen und Ansprüche des Veranstalter bleiben von einem Ausschluss unberührt.
    • In der Halle sind Getränke, Straßenschuhwerk und offenes Feuer strikt verboten. Der Hallenordnung ist folge zu leisten und die Geräte der Halle stehen dem Teilnehmer nicht zur Verfügung.

  6. Haftung
    • Der Teilnehmer ist für Schäden die ihm entstehen, oder die er verursacht in vollem Umfang verantwortlich. Die Haftung des Veranstalters für Personen- und Sachschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Veranstalters beschränkt.
    • Eine Versicherung von Seiten des Veranstalters besteht in angemessenem Rahmen.

  7. Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
    • Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten bei Eingang seiner Anmeldung in einer Datei gesammelt und bis auf weiteres gespeichert werden.
    • Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Teilnehmer an Dritte erfolgt nicht. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Ausnahme von dieser Regel bei eintretendem Zahlungsverzug bei unbestrittener Forderung (Vollstreckungsbescheid, unbestrittener Mahnbescheid, unwidersprochene Mahnung nach zwei Wochen) eine Mitteilung bzw.. Auskunftserteilung an einen anderen Veranstalter nach §28 Absatz (2) 1.a) BDSG erfolgen kann, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen dieses Veranstalter erforderlich scheint.
    • Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das verwendete Internet-Protokoll für die Anmeldung unverschlüsselt übermittelt wird. Bei etwaigem Mitschneiden des Traffic entstehen dem Übersendenden keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Köln, 16.03.2012